Die Schaumweinsteuer (auch umgangssprachlich Sektsteuer genannt) gehört zu den Verbrauchsteuern und wird durch den Bund erhoben. Auch die Erlöse fließen zu 100% in die Kassen des Bundes. Ursprünglich galt die Schaumweinsteuer nur für Schaumweine, also Sekt oder Sektarten, mittlerweile gibt es aber auch andere Getränken auf welche die Schaumweinsteuer angewendet wird.
Im Jahre 2004 betrugen die gesamten Erlöse aus der Schaumweinsteuer ca. 500 Millionen Euro. Die Schaumweinsteuer ist betragsmäßig genau festgelegt, sie beträgt 136 Euro je Hektoliter Sekt, umgerechnet auf eine 0,75 Liter Flasche sind das 1,02 Euro.
Die Schaumweinsteuer kann auf eine lange und bewegte Geschichte zurückblicken. Sie wurde im Jahre 1902 durch Kaiser Wilhelm II. ins Leben gerufen. Die Gelder wurden zum Bau des Kaiser-Wilhelm-Kanals und der Kriegsflotte verwendet. Als aber 1933 die Wirtschaftskrise ihre schlimmsten Auswirkungen erreichte, wurde die Schaumweinsteuer zur Ankurbelung der Konjunktur bis auf weiteres ausgesetzt. Erst im Jahre 1939 wurde sie wieder eingeführt, ebenfalls wieder zweckgebunden - diesmal für die Kriegsführung, besonders für die U-Boot Entwicklung.
Die Schaumweinsteuer wurde also ursprünglich absolut zweckgebunden eingesetzt. Nachdem der Krieg zu Ende war, wurde sie aber nicht wieder abgeschafft (der ursprüngliche Zweck war ja nicht mehr existent) sondern besteht bis heute fort. Die Einnahmen gehen in die allgemeinen Haushaltskassen des Bundes ein.
Die rechtliche Existenzberechtigung der Schaumweinsteuer ist somit sehr fraglich, von Zeit zu Zeit wird auch immer wieder über dieses Thema diskutiert. Fakt ist aber, dass die maroden Staatskassen der Bundesrepublik eine Abschaffung dieser Steuer wohl nicht zulassen werden.
In Österreich wurde die Schaumweinsteuer übrigens auf "0" gesetzt. Dies ermöglicht zwar jederzeit wieder eine Anhebung, die Bürger werden aber nicht in dem Maße zur Kasse gebeten, wie es in Deutschland der Fall ist.
Siehe auch:
» Alkopopsteuer
» Branntweinsteuer
» Biersteuer
Weiterführende Links zur Sektsteuer bzw. Schaumweinsteuer
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