Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchssteuer und wird als indirekte Bundessteuer angesehen. Dabei wird bei der Besteuerung zwischen Röstkaffee und löslichem Kaffee unterschieden. Während bei ersterem die Steuer 2,19 Euro pro Kilogramm beträgt wird bei löslichem Kaffee eine Steuer von 4,78 Euro je Kilogramm erhoben. Besteuert wird hierbei nicht nur reiner Kaffee sondern auch kaffeehaltige Produkte, wie unter anderem Cappuccino oder auch Süßwaren, welche kaffeehaltig sind. Ziel dieser Besteuerung sind Einnahmen zur Finanzierung von Staatsausgaben. Rechtsgrundlage ist hierbei das Kaffeesteuergesetz.
Die Kaffeesteuer ist eine rein nationale Bestimmung und unterliegt so nicht, wie unter anderem die Tabaksteuer, den Bestimmungen der EU. Befreiung von der Steuer gibt es dann, wenn der Kaffee aus einem deutschen Steuergebiet ausgeführt oder an einen Empfänger in einem anderen EG-Mitgliedsstaat geliefert wird.
Allerdings gibt es für die Kaffeesteuer keine Geringfügigkeitsgrenze. Privatpersonen, die nur kleine Mengen an Kaffee aus dem EU-Ausland einführen, sind also ebenso verpflichtet die Kaffeesteuer abzuführen. Aktuell sind vor allen Dingen Beispiele bekannt von Personen, die per Online Auktion günstige Kaffeepads ersteigert haben und somit laut deutschen Recht zu Steuerhinterziehern wurden. Bei diesen Fällen gilt es vor allen Dingen zu zeigen, dass Privatpersonen in solchen Fällen nicht auf die Kulanz der deutschen Zollbehörden hoffen können. Schuld an diesen Verfahren ist oftmals allerdings auch die Unwissenheit über die Steuern.
Die Einnahmen aus dieser Steuer belaufen sich jährlich auf knapp eine Milliarde Euro. Auch bei der Kaffeesteuer wird doppelt kassiert, denn die Mehrwertsteuer für den Endverbraucherpreis berechnet sich nach dem Netto Wert inkl. Kaffeesteuer. Bei einem Pfund Kaffee werden somit rund 1,10 Euro Kaffeesteuer mit 19% Mehrwertsteuer belegt, was immerhin 0,21 Euro pro Pfund zusätzlich ausmacht.
So wird vereinfacht berechnet:
- Kaffeeeinkaufspreis + Kaffeesteuer = Netto Warenwert, dann:
- Netto Warenwert + 19% MwSt. = Verbraucherpreis im Supermarkt
Kaffeesteuer Rechner
Geben Sie bitte den Preis ein, den Sie für ein Pfund Kaffee bezahlt haben. Alle Berechnungen ohne Gewähr.
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Weiterführende Links zur Kaffeesteuer
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