Unter Alkopops sind jene Getränke zu verstehen, die aus einer Mischung einer branntweinhaltigen Substanz mit einer alkoholfreien oder gegorenen Flüssigkeit bestehen. Sie werden auch mit den Namen „Premixes“ oder „Ready-to-Drinks“ bezeichnet, welches noch einmal speziell ihren Short- oder Longdrink-Charakter betont.
Das Alkopopsteuergesetz wurde am 23. Juli 2004 eingeführt, seit dem 2. August 2004 offiziell erhoben und kommt als Bundessteuer dem Bund zugute, wobei die Alkopopsteuer wie die anderen Verbrauchssteuern im Bereich der Verwaltung dem Zollamt unterliegt. Dabei gehört die Alkopopsteuer zu den Verbrauchssteuern, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft noch nicht harmonisiert worden sind.
Die Alkopopsteuer wird nach der Menge des Alkohols in einem Hektoliter der zu besteuernden Flüssigkeit bei einer Temperatur von 20° Celsius festgesetzt. Es handelt sich um 5.550 Euro pro Hektoliter puren Alkohols, also pro 100 Liter. Das ist fast fünfmal soviel wie die Branntweinsteuer.
Mit einem Volumen von circa 10 Millionen Euro jährlich ist die Alkopopsteuer die geringste Verbrauchssteuer im Vergleich zu den anderen, wie die Branntwein- oder die Tabaksteuer. Die Bundesregierung hat sich für eine Weiterleitung des Finanzeinkommens aus der Alkopopsteuer in den Bereich der Suchtprävention entschieden.
Mit dem Alkopopsteuergesetz werden Getränke besteuert, die branntweinhaltig sind und somit eigentlich unter das Gesetz der Branntweinsteuer fallen würden. Jedoch soll die höhere Alkopopsteuer durch eine Verteuerung der Produkte zu einem geringeren Konsum der fraglichen Flüssigkeiten bei Jugendlichen führen. Die Bundesregierung in Deutschland hat diese Maßnahme als eine unter mehreren in einer Kampagne zum Schutze junger Menschen vor den Genussmitteln Tabak und Alkohol angelegt.
Alkopopsteuerrechner
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Siehe auch:
» Branntweinsteuer
» Sektsteuer
» Biersteuer
Weiterführende Links zur Alkopopsteuer
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