Die Biersteuer gehört zu den so genannten Verbrauchssteuern, die vom Verbraucher bezahlt werden. Diese Verbrauchssteuern haben in Deutschland eine lange Tradition und werden bei Luxusgütern wie alkoholischen Getränken oder Kaffee erhoben.
Die erste Biersteuer wurde schon zur Zeit des Karolingerreiches in den Jahren 800 bis 1000 nach Christus von Karl dem Großen erhoben. Auch sie richtete sich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres. Eine Biersteuer wie wir sie heute kennen wurde erstmals in Ulm im Jahr 1220 erhoben. Sie sollen dazu dienen den Verbrauch zu senken und gehört damit zu den Lenkungssteuern. Die Biersteuer kommt dem jeweiligen Bundesland in dem sie erhoben wird zugute, wird aber vom Zoll, einer Bundesbehörde, bei den Brauereien erhoben. Die Brauereien legen die Steuer direkt auf den Endverbraucher um. Bemessen wird die Biersteuer nach dem Stammwürzegehalt in dem Bier. Als Stammwürze bezeichnet man die von den Grundzutaten Malz und Hopfen im Wasser gelösten Stoffe bevor das Bier gärt.
Die Messeinheit für Stammwürze ist Grad Plato. Der Steuersatz für einen Hektoliter Bier beträgt zur Zeit knapp 80 Cent pro Grad Plato. Besonders hohe Biersteuer wird also auf Starkbier erhoben, am günstigsten ist Einfachbier. Bemessen wird die Biersteuer nach der Jahresproduktion einer Brauerei. Bei kleineren Brauereien gelten ermäßigte Steuersätze. Diese sollen so gefördert werden. Hobby- Brauer, die weniger als zwei Hektoliter Bier im Jahr herstellen müssen gar keine Steuer entrichten, sie sind aber auch verpflichtet ihre Brauerei bei der zuständigen Behörde anzumelden. Für alkoholfreies Bier muss keine Biersteuer bezahlt werden.
Siehe auch:
» Alkopopsteuer
» Sektsteuer
» Branntweinsteuer
Weiterführende Links zur Biersteuer
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